E-Schrott Recycling

Elektronikschrott entsorgen: Leitfaden für Unternehmen und Kommunen

Wer Elektronikschrott entsorgen will, steht vor rechtlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Fragen. Dieser Leitfaden zeigt, worauf Unternehmen und Kommunen von der richtigen Erfassung über gesetzliche Pflichten bis zur nachhaltigen Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe achten müssen.

Sie erfahren, welche Geräte unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG fallen, wie der Recyclingprozess abläuft und warum sich die Zusammenarbeit mit zertifizierten Fachbetrieben lohnt.

Elektronikschrott: Wertvoller Rohstoff statt Abfall

Elektroschrott zählt zu den am schnellsten wachsenden Abfallströmen weltweit. Gleichzeitig steckt in Elektro-Altgeräten ein erhebliches Rohstoffpotenzial. Diese Wertstoffe lassen sich durch die richtige Elektroschrott Entsorgung zurückgewinnen und erneut verwenden.

Für Unternehmen, Kommunen und Verbraucher ist die fachgerechte Entsorgung von Elektrogeräten und Elektroaltgeräten deshalb weit mehr als eine Pflichtaufgabe. Sie ist ein wichtiger Bestandteil einer verantwortungsvollen Kreislaufwirtschaft. Wer Elektro- und Elektronikgeräte sowie Produktionsreste ordnungsgemäß behandelt, senkt Entsorgungskosten, verbessert seine Nachhaltigkeitsbilanz und erfüllt alle Anforderungen aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie ESG-Strategien.

Was zählt zum Elektronikschrott?

Elektronikschrott (Elektro-Altgeräte) sind ausgediente Geräte, Baugruppen oder Komponenten, die für ihre Funktion elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen. Dazu zählen auch fest eingebaute Teile eines Geräts, wenn das Gesamtgerät aus dem Gebrauch genommen wurde.

Typische Beispiele im gewerblichen Umfeld

  • IT- und Telekommunikationsgeräte: Server, PCs, Notebooks, Monitore, Drucker, Router, Switches
  • Industrie-, Steuer- und Messtechnik: SPS, Antriebe, HMIs, Prüfgeräte, Laborgeräte
  • Büro- und Präsentationstechnik: Kopierer, Beamer, Konferenztechnik
  • Unterhaltungselektronik und Beleuchtung mit Elektronik: AV-Geräte, Leuchten mit Vorschaltgeräten
  • Photovoltaik-Module und Peripherie

Abgrenzung

  • Nicht dazu zählen große stationäre Anlagen als Ganzes sowie reine mechanische Bauteile ohne elektrische Funktion.
  • Batterien und Akkumulatoren werden getrennt erfasst und entsorgt.
  • Datenträger (Festplatten, SSDs, Speicherkarten) fallen zwar unter den E-Schrott, erfordern jedoch eine zusätzliche, DSGVO-konforme Behandlung. Hier ist nicht nur das Recycling, sondern die sichere, irreversible Vernichtung oder zertifizierte Löschung der Daten entscheidend. Ein Verstoß kann hohe Bußgelder und Haftungsrisiken nach sich ziehen.

Bezug zum ElektroG

Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz werden Geräte in sechs Hauptkategorien eingeteilt: Großgeräte, Kleingeräte, IT- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Beleuchtungskörper und elektrische Werkzeuge. Unternehmen und Kommunen sollten prüfen, ob ihre Altgeräte unter eine dieser Gruppen fallen, da nur dann die Rücknahme- und Nachweispflichten des ElektroG gelten.

Warum ist eine korrekte E-Schrott Entsorgung so wichtig?

Rohstoffsicherung statt Verlust

Elektronikschrott enthält wertvolle Metalle wie Kupfer, Gold, Silber und Palladium sowie hochwertige Kunststoffe. Fachgerechtes Recycling hält diese Materialien im Kreislauf und reduziert die Abhängigkeit von Primärrohstoffen und volatilen Lieferketten.

Schadstoffkontrolle und Rechtssicherheit

In vielen Geräten stecken Schadstoffe wie Blei, Quecksilber, Cadmium oder bromierte Flammschutzmittel. Unsachgemäße Entsorgung belastet Umwelt und Gesundheit und führt zu Haftungsrisiken. 

Die getrennte Erfassung und die Behandlung von E-Schrott in zertifizierten Anlagen erfüllen die Anforderungen des ElektroG und stellen die sichere Entfernung kritischer Stoffe sicher.

Sichere Batterieentsorgung vor Wegschmeißen verhindert Brände

Ein besonderes Risiko stellen Batterien und Akkus dar, da sie unbemerkt Brände auslösen können.

Erfahren Sie mehr darüber im Beitrag „Brandgefährlich! Warum falsche Batterieentsorgung ein großes Problem ist.

Beitrag zur Kreislaufwirtschaft

Jede zurückgewonnene Materialfraktion verringert den Ressourcenverbrauch und die CO₂-Emissionen. Unternehmen und Kommunen verbessern damit messbar ihre Nachhaltigkeitsbilanz und zahlen auf ESG- und CSR-Ziele ein. Das richtige Entsorgen von alten Elektrogeräten trägt so entscheidend zur nachhaltigen Nutzung von Rohstoffen bei.

Transparenz und Wirtschaftlichkeit

Sichere Prozesse durch zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe liefern nachvollziehbare Nachweise von der Abholung bis zum Verwertungszertifikat. Dokumentierte Recyclingquoten und mögliche Rückvergütungen schaffen wirtschaftlichen Nutzen und erleichtern interne Audits sowie externe Prüfungen.

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Gesetzliche Pflichten für Unternehmen

Die Entsorgung von Elektronikschrott unterliegt in Deutschland dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), das die europäische WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) umsetzt. Ziel ist, gefährliche Stoffe aus dem Abfallstrom fernzuhalten, die Wiederverwertung zu fördern und wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen.

Pflichten für Unternehmen

Unternehmen sind verpflichtet, ihre ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräte fachgerecht zu entsorgen. Dazu gehört die Übergabe an einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb oder eine anerkannte Erstbehandlungsanlage. Die Entsorgung muss dokumentiert und nachvollziehbar sein. Bei Geräten mit Datenträgern gelten zusätzliche Anforderungen an Datenschutz und Vernichtung.

Hersteller, Vertreiber und Importeure von Elektrogeräten müssen sich zudem bei der stiftung ear registrieren und für eine ordnungsgemäße Rücknahme sorgen. Verstöße gegen die Registrierungspflicht oder unsachgemäße Entsorgung können Bußgelder nach sich ziehen.

Pflichten für Kommunen

Kommunen tragen Verantwortung für die Sammlung von Elektroaltgeräten aus privaten Haushalten. Für ihre eigenen Bestände, z.B. IT-Geräte aus Schulen, Verwaltungen oder Stadtwerken, gelten die gleichen Pflichten wie für Unternehmen. Entscheidend sind eine rechtssichere Vergabe der Entsorgungsleistung und lückenlose Nachweise über Abholung, Verwertung und Entsorgung.

Elektroschrott entsorgen: So läuft der Prozess ab

Der Recyclingprozess von Elektronikschrott ist klar geregelt und technisch anspruchsvoll. Ziel ist es, Wertstoffe zurückzugewinnen und Schadstoffe sicher zu entfernen. Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe führen dabei jeden Schritt dokumentiert und gesetzeskonform durch.

1. Erfassung und Abholung

Zunächst werden Elektroaltgeräte getrennt gesammelt und zur Erstbehandlungsanlage transportiert. Für Unternehmen und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger erfolgt die Abholung über einen zertifizierten Fachbetrieb, der Transport und Mengen dokumentiert. So entsteht von Anfang an ein nachvollziehbarer Nachweisweg.

2. Erstbehandlung nach ElektroG

In der Erstbehandlung werden Geräte manuell oder mechanisch zerlegt. Schadstoffhaltige Komponenten wie Batterien, Kondensatoren oder Quecksilberschalter werden entfernt und gesondert entsorgt. Nur Fachbetriebe mit ElektroG-Zertifikat dürfen diese Arbeiten durchführen.

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3. Mechanische Aufbereitung

Nach der Demontage erfolgt die Zerkleinerung und Sortierung in Materialfraktionen. Über Magnetabscheider, Wirbelstromtechnik und Dichteseparation werden Eisenmetalle, NE-Metalle und Kunststoffe voneinander getrennt. So entstehen sortenreine Wertstoffströme.

4. Rückgewinnung von Metallen und Kunststoffen

In weiteren Schritten werden wertvolle Metalle wie Kupfer, Gold oder Silber gewonnen. Kunststoffe können, je nach Qualität, wiederverwendet oder energetisch verwertet werden. Moderne Verfahren erzielen hohe Recyclingquoten und reduzieren den Restabfall auf ein Minimum.

Weiterführende Themen

5. Nachweis und Zertifizierung

Jeder Schritt wird dokumentiert. Das Entsorgungsunternehmen stellt Unternehmen und Kommunen Verwertungsnachweise und Recyclingberichte bereit, die für Audits, ESG-Reporting oder Vergabeverfahren genutzt werden können. So entsteht volle Transparenz über Mengen, Verfahren und Ergebnisse.

Das Ergebnis ist ein geschlossener Stoffkreislauf, der Ressourcen schont, Emissionen reduziert und Rechtssicherheit gewährleistet.

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Typische Elektronikschrott-Quellen in Unternehmen und Kommunen

Elektronikschrott fällt in nahezu allen betrieblichen und öffentlichen Bereichen an. Neben klassischen IT-Geräten entstehen zunehmend Abfälle aus Produktion, Laboren und technischen Anlagen. Eine strukturierte Erfassung durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und die Nutzung von kommunalen Sammelstellen hilft, Wertstoffe gezielt zurückzuführen und Entsorgungskosten zu senken.

Elektronikschrott in Unternehmen

In Unternehmen stammt der größte Teil der Altgeräte aus IT-Abteilungen: Server, Computer, Laptops, Drucker und Netzwerkkomponenten werden regelmäßig erneuert. Hinzu kommen Steuerungs- und Messgeräte aus der Produktion, Labor- und Prüftechnik oder elektronische Komponenten aus Fertigungsprozessen. Auch Kommunikations- und Präsentationssysteme in Konferenzräumen sowie Beleuchtungseinheiten mit Elektronik zählen dazu.

In der Industrie entstehen zusätzlich produktionsspezifische Abfälle, etwa Leiterplattenreste, Bohr- und Frässtäube oder aussortierte Bauteile. Diese Fraktionen enthalten oft hohe Metallanteile und sind besonders recyclingrelevant. Durch die Rückgewinnung wertvoller Stoffe wie Kupfer oder Edelmetalle lässt sich ein Teil der Entsorgungskosten kompensieren.

Elektronikschrott in Kommunen und öffentlichen Einrichtungen

Kommunen und Städte stehen vor ähnlichen Herausforderungen. In Schulen, Stadtwerken, Verwaltungsgebäuden oder Bibliotheken fallen regelmäßig IT-Altgeräte an. Hinzu kommen Beleuchtungssysteme, Messtechnik aus Kläranlagen oder Steuergeräte aus kommunalen Betrieben. Besonders wichtig ist hier die Datensicherheit bei der Entsorgung von PCs, Notebooks und Servern. Alle Datenträger müssen nach DSGVO-Vorgaben gelöscht oder vernichtet werden.

Kommunale Entsorgungsträger müssen auch auf rechtssichere Vergabeprozesse und die Dokumentation aller Entsorgungswege achten. Nachweise über Abholung, Behandlung und Recycling sind Grundlage für Rechnungsprüfung und interne Audits. Viele Händler nehmen ebenfalls alte Elektrogeräte zurück, was die Rückgabe für Bürgerinnen und Bürger erleichtert.

Weiterführende Themen

Das richtige Entsorgungssystem stellt sicher, dass nichts, was einen Stecker, eine Batterie oder ein Kabel hat, im Hausmüll entsorgt wird. So wird die Umwelt geschützt und wertvolle Rohstoffe bleiben im Kreislauf.

Lesetipp: Jeder Stecker zählt

So finden Unternehmen und Kommunen den passenden Entsorgungspartner

Die Wahl des richtigen Entsorgungspartners für die Elektroschrott-Entsorgung ist entscheidend für Rechtssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Recyclingqualität. Unternehmen und Kommunen sollten auf zertifizierte Fachbetriebe mit klaren Prozessen und Erfahrung achten.

Auswahlkriterien für einen Fachbetrieb

Ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach §56 Kreislaufwirtschaftsgesetz garantiert rechtssichere Entsorgung.

Weitere wichtige Merkmale sind:

  • Zertifikate und Genehmigungen: Erstbehandlungsanlage nach ElektroG, Entsorgungsfachbetrieb nach §56 KrWG, WEEELABEX, ISO 14001
  • Transparente Prozesse: Dokumentation von Abtransport bis Recyclingnachweis
  • Datensicherheit: DSGVO-konforme Vernichtung von Datenträgern
  • Rückverfolgbarkeit: Lückenlose Protokolle über Mengen und Recyclingquoten
  • Erfahrung im B2B-Bereich: Referenzen aus Industrie, Verwaltung und Kommunen
  • Professionelle Partner unterstützen bei Sammelgruppenbewertung, Abholoptimierung und Nachweisführung.

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Praxisbeispiele: Erfolgreiches Elektronikschrott-Recycling

Beispiel 1: Elektronikfertiger mit Produktionsabfällen

Ein mittelständischer Elektronik­hersteller erzeugt bei der Leiter­platten­produktion regelmäßig Elektronikgeräte-Abfälle in Form von Restplatten, Bauteilen und Bohrstäuben.

Durch die Zusammen­arbeit mit MPM  werden diese Materialien separat gesammelt und mit modernsten Recycling­verfahren aufbereitet. So entstehen hohe Rückgewinnungs­quoten bei Kupfer und Edelmetallen, deutliche Kosteneinsparungen und ein dokumentierter

Beispiel 2: Kommune mit zentraler Sammlung

Eine Kommune stand vor der Herausforderung, große Mengen ausgedienter Elektrogeräte aus Schulen, Stadtwerken und Verwaltungsstandorten rechtssicher zu entsorgen. Durch die Kooperation mit MPM und deren Netzwerk gelang die koordinierte Abholung, Behandlung und Verwertung aller Altgeräte.

Die Kommune profitierte von klaren Abläufen, weniger Verwaltungsaufwand und geprüften Recyclingnachweisen.

Beispiel 3: Entsorgungsunternehmen mit Partnernetzwerk

Ein regionaler Entsorger verfügt über zu wenig Kapazität für das Recycling von E-Schrott und Elektroaltgeräten. Durch die Kooperation mit MPM Envint kann er seinen Kunden nun Komplettlösungen für das Recycling von Elektronikschrott anbieten. Das erweitert das eigene Leistungsportfolio, steigert die Kundenzufriedenheit und sichert die rechtssichere Behandlung aller Fraktionen von der Abholung bis zur Wiederverwertung.

Diese Beispiele zeigen: Fachgerechtes Recycling von Elektroaltgeräten ist Pflicht und Chance zugleich. Zertifizierte Entsorgungsunternehmen schließen den Stoffkreislauf und fördern nachhaltige Kreislaufwirtschaft.

Felix Kolbe

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Felix Kolbe

Geschäftsführung Einkauf & Vertrieb

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